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   BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88   

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BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88 (https://dejure.org/1988,19806)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1988 - 2 CB 7.88 (https://dejure.org/1988,19806)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1988 - 2 CB 7.88 (https://dejure.org/1988,19806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines Fachhochschulprofessors - Festlegung einer Besoldung nach dem Bewertungssystem für die Einordnung der Fachhochschullehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Von einer fehlenden Begründung in diesem Sinne kann mithin nur gesprochen werden, wenn ein grober Formfehler vorliegt (vgl. Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - , vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - , Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - , vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - , vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - ).

    Mit dieser Begründung kann aber ein Formfehler im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO nicht geltend gemacht werden (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - ).

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Abgesehen davon vernachlässigt die Beschwerde bei ihrem Hinweis auf eine unterschiedliche besoldungsrechtliche Einordnung von Professoren der Fachhochschulen in anderen Bundesländern, daß der Bundesgesetzgeber in Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. c 2. BesVNG keine unmittelbaren Einordnungskriterien für Professoren an Fachhochschulen aufgestellt, sondern dem jeweiligen Landesgesetzgeber ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit überlassen hat (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - 2 C 30/85]>).

    Ohne Erfolg rügt die Beschwerde ferner, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - (a.a.O.) ab, nach der für die Einordnung der Fachhochschullenrer in die BesGr.

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Solche Angriffe sind aber für die begehrte Zulassung der Revision wegen Divergenz unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Von einer fehlenden Begründung in diesem Sinne kann mithin nur gesprochen werden, wenn ein grober Formfehler vorliegt (vgl. Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG 5 C 214.62 - , vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - , Beschlüsse vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - , vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - , vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 - ).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Aus den vorangehenden Erwägungen kann auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 54, 363 und 61, 210 ) nicht zur Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung führen.
  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Aus den vorangehenden Erwägungen kann auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 54, 363 und 61, 210 ) nicht zur Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung führen.
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Er hat im einzelnen vorgetragen, das Berufungsgericht habe sich nicht mit seinem Vortrag auseinandergesetzt, daß seine ständige Unterbesoldung gegen § 10 BBesG verstoße; dieses habe auch seine Ausführungen hinsichtlich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Wahrnehmung höherwertiger Dienstposten und vor allem zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - (BVerfGE 70, 251) nicht berücksichtigt, nach dem "die für die amtsmäßige Besoldung notwendige Zusammenschau von Amt im statusrechtlichen und Amt im funktionellen Sinne einer dauernden Trennung von Amt und Funktion grundsätzlich entgegenstehe" und eine dauernde Trennung einen Verstoß gegen § 18 BBesG darstelle.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Für die gemäß § 86 Abs. 3 VwGO gebotenen Hinweise ist die rechtliche Beurteilung des Gerichts maßgebend (BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - BVerwG II C 195.62]; Beschluß vom 28. August 1974 - BVerwG 6 CB 192.73 - ; Urteile vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81

    Asylstreitverfahren - Anforderungen an Urteilsbegründung - Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die besoldungsrechtliche Einordnung der als

  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor gemäß WissHG NW § 122

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66

    Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung

  • BVerwG, 28.08.1974 - VI CB 192.73

    Anforderungen an die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Darüber hinaus handelt es sich hier um die Auslegung von Übergangsvorschriften, denen nach der von der Beschwerde selbst wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 6. Juni 1988 - BVerwG 2 CB 7.88 - und vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 -) regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt.
  • BVerwG, 23.03.1989 - 2 B 36.89

    Klärungsbedürftige konkrete Fragen von grundsätzlicher Bedeutung als

    Darüber hinaus handelt es sich hier um die Auslegung von Übergangsvorschriften, denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 6. Juni 1988 - BVerwG 2 CB 7.88 - und vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 -) regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zukommt.
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